Recouvrement de créances & Renseignements commerciaux - Gestion du risque et du crédit client

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Allgemeinen Geschaftsbedingungen

Charta gegenseitiger Verpflichtungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen

FRANCE CREANCES, dessen Methoden nach der ISO 9001 Qualitätsnorm von der AFAQ zertifiziert sind, verpflichtet sich :
- Den Einzug der per E-Mail, per Auftragsformular und nach Erhalt der Belege erteilten Forderungen als Bevollmächtigter außergerichtlich durchzuführen.
- Falls notwendig und mit schriftlichem Einverständnis des Kunden ein Gerichtsverfahren gegen den Schuldner einzuleiten.
- Die Hauptforderung nur mit gesetzlich oder zwischen Gläubiger und Schuldner vorgesehenen Aufschlägen geltend zu machen. Falls der Schuldner Nebenkosten zahlt, ermächtigt der Kunde FRANCE CREANCES diese in bevorzugter Weise als Zusatzhonorar zu behalten.
- Die eingezogenen Beträge zu 30 Tagen Monatsende auszuzahlen.
- Die geschlossenen Akten 12 Monate aufzubewahren. Innerhalb dieses Zeitraums kann vom Kunden die Rücksendung der Unterlagen nach Zahlung von Such- und Sendungskosten angefordert werden.
- Sonderleistungen – zusätzlich zum Forderungseinzug – nach schriftlichem Einverständnis des Kunden und Bekanntgabe der Kosten durchzuführen.

Der Kunde beauftragt FRANCE CREANCES mit dem Einzug seiner Außenstände und verpflichtet sich :
- FRANCE CREANCES mit dem exklusiven Einzug bestimmbarer, bezifferbarer und fälliger Forderungen zu beauftragen für die er in der Lage ist, die Identität und Adresse des Schuldners sowie die Belege zur Verfügung zu stellen, welche die Höhe und den Grund der geschuldeten Summen rechtfertigen.
- FRANCE CREANCES bei Erhalt über direkt eingehende Zahlungen des Schuldners zu informieren.
- Den Kostenvorschuss für das eingeleitete Gerichtsverfahren zu leisten, welche vom Schuldner zurückerstattet werden können.
- Besondere Leistungen zu zahlen, die gewünscht oder akzeptiert wurden, insbesondere Schuldnerermittlung, die Abfassung und Einreichung eines Mahnverfahrens oder einer Klage, die Zusammenstellung der Prozessakte, die Überwachung der Vollstreckung.
- Erfolgshonorar auf alle zu Händen des Kunden oder zu Händen FRANCE CREANCES gezahlten eingezogenen Beträge zu zahlen. Das Honorar wird sowohl bei außergerichtlichem als auch bei gerichtlichem Forderungseinzug fällig. Das Honorar wird von den eingezogenen Beträgen abgezogen oder mit dem Kunden bei direkter Zahlung abgerechnet. Das Honorar wird ebenfalls in Rechnung gestellt bei Warenrückgängen auf der Grundlage der entsprechenden Beträge, bei nach Beginn der Interventionen von FRANCE CREANCES erstellten Gutschriften, bei Fehler des Gläubigers, bei dessen Nichtantwort auf Anfragen nach Schriftstücken oder Instruktionen, oder sollte die Forderung sich als nicht bestimmbar, bezifferbar oder fällig erweisen.
- Erfolgshonorar auf Forderungen (oder Forderungsanteile), die nicht gerechtfertigt sind, zu zahlen.
- Falls der Inkassoauftrag vom Kunden per Einschreiben mit Rückschein gekündigt wird, werden Honorarkosten in Höhe von 50 % nach außergerichtlichen Maßnahmen, und 75 % nach Einreichung einer Klage oder eines Mahnverfahrens, bei außergerichtlicher Zahlungszustimmung des Schuldners zusätzlich zu den anfallenden Verfahrenkosten in Rechnung gestellt.

Tarifbedingungen :

Forderungseinzug in Frankreich
Bei untenstehendem Tarif handelt es sich um ein Erfolgshonorar auf die von FRANCE CREANCES eingezogenen Beträge, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich :
5 % zzgl. MwSt auf die eingezogenen Beträge über 20 000 €
10 % zzgl. MwSt auf die eingezogenen Beträge zwischen 10 001 und 20 000 €
15 % zzgl. MwSt auf die eingezogenen Beträge zwischen 2 001 und 10 000 €
20% zzgl. MwSt auf die eingezogenen Beträge unter 2 000 €
Bei Forderungen unter € 300 beträgt das Erfolgshonorar 25 % zzgl. MwSt.

Forderungseinzug außerhalb Frankreichs
-Bei direktem Forderungseinzug durch FRANCE CREANCES ohne Einschaltung eines lokalen Korrespondenten im Land des Schuldners, bleiben die Honorarsätze identisch mit jenen die oben angegeben wurden.
-Bei Übermittlung der Inkassofälle an einen lokalen Korrespondenten, sind
Aktenkosten über 105 € zzgl. MwSt pro Inkassofall fällig. Es gilt auch in diesem Fall KEIN ERFOLG, KEIN HONORAR (unabhängig von Übersetzungskosten).
- Der Honorarsatz variiert je nach Land des Schuldners. Die Übermittlung an einen lokalen Korrespondenten erfolgt nur mit Einverständnis des Kunden.

Kosten für Gerichtsverfahren
Ein Gerichtsverfahren wird durch FRANCE CREANCES oder einem seiner lokalen Korrespondenten nur mit schriftlicher Zustimmung und Kenntnisnahme der Verfahrenskosten des Kunden durchgeführt.

Beide Vertragspartner erkennen das Handelsgericht des Sitzes von FRANCE CREANCES als zuständig an. Bei Nichtzahlung der erstellten Rechnungen wird der Rechnungsbetrag über 15% Strafklausel heraufgesetzt und Verzugszinsen werden dreimal so hoch wie der gesetzlich festgelegte Zinssatz berechnet.